Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 Km/h, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kw. bei Vorbesitz Kl. A2 (mind. 2 J.) 20 Jahre Bemerkung: bei Vorbesitz Kl. A2 ( mind. 2 J.) entfällt Theorieprüfung, Praktische Prüfung ist abzulegen.
24 J.
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3. Motorleistung max. 11 kw. dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 45 Km/h, mehr als 50 cm3, max. 15 kw
16 J.
Klasse A2
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw.(48 PS) Bemerkung: bei Vorbesitz Kl. A1 ( mind. 2 J.) entfällt Theorieprüfung, Praktische Prüfung ist abzulegen.
18 J.
Klasse B B197
Kfz bis 3.500 kg zG. inkl. Anhänger und bis 9 Sitzplätze / Automatik Prf. mit Schalterstunden auf manuell.
17 J.
Klasse B96 B196
Kfz. der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG. der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg zG. Bemerkung: Ausbildung in Fahrschule notwendig, keine Prüfung für den Schlüsseleintrag 96 in den Führerschein. Krafträder von max. 125 cm3. Mindestalter 25 J. Fahrerfahrung mind. 5. J auf Klasse B. Keine Prüfung erforderlich.
17 J.
Klasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
18 J.
Klasse C
Kraftwagen über 3.500 kg zG. auch mit Anhänger max. 750 kg zG.
21 J.
Klasse C1
LKW über 3.500 kg -7.500 kg zG. mit Anhänger bis 750 kg. zG.
18 J.
Klasse C1E
Zugfahrzeuge der Kl.C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG. Zugfahrzeuge der Kl. B mit einem Anhänger über 3.500 kg zG. Fahrzeugkombination zG. in beiden Fällen max. 12.000 kg.
18 J.
Klasse CE
Kraftwagen über 3.500 kg zG. und Anhänger über 750 kg zG.
21 J.
Klasse D
Busse zur Personenbeförderung und Anhänger bis max. 750 kg zG.
21 J.
Klasse DE
Busse zur Personenbeförderung mit Anh.über 750kg.
21 J.
Klasse D1
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen und Anhänger bis 750 kg zG.
21 J.
Klasse D1E
Kombination aus Kraftfahrzeuge der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
21 J.
Klasse AM
zweirädrige Kleinkrafträder und Krafträder, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 Km/h und höchstens 50 cm3. Im Einzelfall kann das Mindestalter 15 J. betragen
16 J.
Klasse L
Zugmaschinen für Land und Forstwirtschaft bis 40 km/h mit Anhänger bis 25 km/h.
16 J.
Klasse T
Zugmaschinen für Land und Forstwirtschaft bis 40/60 km/h.
16 J.
Mofa
Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h.
15 J.
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